AtemreglerServiceOberpfalz
Postanschrift:
Atemreglerservice-Oberpfalz
Harald Ullmann
Egerländer Str. 4
92670 Windischeschenbach
Tel. 09681-3558
Fax 09681-4000 422
Mail: Tauch-Service@t-online.de
www.Tauch-Service-Ullmann.de
Gerichtstand Weiden
Amtsgericht Weiden
Umsatz ID
DE 157 424 950
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
für technische Dienstleistungen / Service / Automatenrevision
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für technische Dienstleistungen / Service / Automatenrevision Fassung von 01.09.2012 des Tauch-Service Ullmann , Harald Ullmann, Egerländer Str. 4, 92637 Windischeschenbach ( i.F. „ Servicepartner").
Die AGB sollten bereits bei einer Anfrage bzw. bei Erteilung eines Auftrages einer techn. Dienstleistung, Serviceleistung, Lungenautomatenrevision zur Kenntnis genommen werden und ist ein zwingender Bestandteil eines jeden Vertrags dieser Art.
Allgemeines – Geltungsbereich
1.Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Tauch-Service Ullmann
2. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Auftragserteilung
1. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt werden
2.Bestellt der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege, wird Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) bereits bei Auftragserteilung auf einen eventuell bestehenden, kostenlosen Ersatzteilanspruch hinzuweisen.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Tauch-Service Ullmann (Servicepartner). Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit seinem Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5.Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
Kostenvoranschlag
1.Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Arbeiten und Materials im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
2.Sollte während der Serviceleistung festgestellt werden, dass unter Punkt 1 genannte Faktoren nicht wie vereinbart zutreffen, so dürfen die Arbeiten trotzdem ausgeführt werden die zur Beseitigung der Schäden dienen und keiner weiteren Bestätigung durch den Kunden bedürfen wenn der Kostenvoranschlag um nicht mehr als € 30.00 übersteigt.
Ausführung der Reparatur
In einem Auftragsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins. Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers beim Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) anzuliefern. Der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner ist berechtigt, auch solche Fehler zu beheben, die sich erst während der Reparatur zeigen und deren Beseitigung für die Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit notwendig sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines genau bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen Arbeiten ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten würde und der Auftraggeber die zusätzlichen Arbeiten nicht genehmigt.
Preise und Zahlung
Alle Service-Dienstleistungen und Revisionen sind in bar oder per Vorkasse oder mit Nachnahme zu bezahlen. Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug und beinhalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Service-Dienstleistungen und Revisionen auf Rechnung muss dieses vorher mit dem Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) abgeklärt werden. Sollten Arbeiten durch nicht –autorisierte –Kundige an den Atemreglern durchgeführt worden sein oder wurden keine Originalteile verwendet, ist dies bei der Abgabe schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall wird die Revision nach Aufwand durchgeführt. Der Arbeitslohn wird pro Stunde mit € 35.00 vereinbart und erfolgt ggf. anteilig für jede angebrochenen 15 Minuten mit € 8,75 zuzüglich der benötigten Teile.
Mängelbeseitigung, Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme sofort, bei Lieferung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Reparaturgegenstandes schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gelten die erbrachten Leistungen als frei von offensichtlichen Fehlern. Die Fehlerbeseitigung wird unverzüglich nach den technischen Erfordernissen und nach unserer Wahl durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten vorgenommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist, kann er anstelle der Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung erklären. Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung, eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Auftraggebers oder eine Pflichtverletzung, welche die der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind, sowie für Verschleißteile. Bei berechtigten Reklamationen / Mangel ( ggf. nach Rücksprache mit dem Hersteller ) leisten wir nur für die defekten Teile und deren Montage durch uns Ersatz. Kosten für z.B. Leihausrüstung am Urlaubsort werden von uns nicht erstattet. Weiterhin haften wie nicht für Folgeschäden. Wir haften nur für Zubehör, das auf der ersten Seite unseres Reparatur Formulars aufgeführt wurde, max. zum Wiederbeschaffungswert vergleichbarer gebrauchter Teile. Für Computer, Finimeter und Zubehör, die sich an den Atemreglern befinden, übernehmen wir bei Verlust oder Beschädigung ausdrücklich keinerlei Haftung. Wir empfehlen generell diese zu entfernen bzw. abzunehmen. Wir sind gerne bei der De- Montage behilflich. Die Höchstentschädigung bei Verlust eines Atemreglers mit Zubehör wird mit € 450.00 vereinbart.
Haftung
Wir haften:
a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Geschäftsführers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, der Auftragnehmer kann sich kraft Handelsbrauch davon frei zeichnen, d) der Höhe nach in den Fällen gemäß b) und c) auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
Der Haftungsausschluss für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen gilt gegenüber Verbrauchern nicht, soweit die für den Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) bestehende Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Gegenüber Unternehmen haftet der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten grundsätzlich nicht. Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Vorschuss
Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Aufwendungen und Auslagen kann der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen bis der Vorschuss eingeht. Der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) ist verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn der Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
Zurückbehaltungsrecht
Der Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) kann die Herausgabe ihrer Arbeiten verweigern bis zum Ausgleich Ihrer Reparaturkostenforderung. Wird diese nicht innerhalb eines Jahres ausgeglichen, geht der Auftragsgegenstand in den Besitz des Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) über.
Abholpflicht
Nach durchgeführtem Auftrag und Hinweis durch den Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) an den Auftraggeber ist der Auftragsgegenstand schnellstmöglich abzuholen. Anderenfalls ist der Tauch-Service Ullmann berechtigt, Lagerkosten ab Eintritt des Annahmeverzuges geltend zu machen.
Verjährung
Rechte des Auftraggebers wegen Fehlern verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht im Falle von Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Weiden / Opf.
Sonstige Vereinbarungen
Für die vertraglichen Beziehungen zum Tauch-Service Ullmann (Servicepartner) und die hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam oder nichtig sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.