Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verleih von Tauchausrüstung und Zubehör für den Tauchsport

(AGB-Verleih) Fassung von 01.09.2012 des Tauch-Service Ullmann , Harald Ullmann, Egerländer Str. 4, 92637 Windischeschenbach  ( i.F. „ der Verleiher „)
Diese AGB sind ausdrücklicher Bestandteil jedes Verleih-Geschäfts zwischen dem Tauch-Service Ullmann, Harald Ullmann, Windischeschenbach und einem Ausleiher.
Die AGB sollten bereits bei einer Verleihanfrage zur Kenntnis genommen werden und sind zwingender Bestandteil eines jeden Verleih-Vertrags.

Geschäftsgegenstand
Der Verleiher verleiht Tauchausrüstung, Equipment und erforderliches Material zur Durchführung von Tauchgängen an Privatpersonen, Vereine und amtliche Personen die im Besitz eines gültigen, anerkannten Tauchbrevets sind, das sie berechtigt mit einem Buddy (Tauchpartner) Freiwasseraktivitäten im Rahmen des Sporttauchens durchzuführen.

Anmeldung
Die Anmeldung von Leihausrüstung kann schriftlich per Mail, oder telefonisch erfolgen und wird nach Bestätigung des Verleihers gültig.

Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt in der Regel Bar bei Abholung der Ausrüstung
Bei Ausrüstung die längerfristig verliehen wird, ist eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Preises fällig, der innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden muss. Der Restbetrag muss spätestens am Tag des Verleihtermins bar bezahlt werden. Die Anzahlung erfolgt per Überweisung oder in bar. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht erfolgen, treten die Regelungen für den Rücktritt in Kraft.
Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung in bar vor Verleihbeginn.
Die Verleih-Preise sind im Shop, im Internet und auf Informationsblättern veröffentlicht. Sämtliche Preisangaben beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.

Kaution
Der Ausleiher stellt eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro . Die Kaution muss in bar bei Ausrüstungsübergabe mit dem Verleihpreis gezahlt werden. Die Kaution erhält der Ausleiher bei der Rückgabe der Leihausrüstung / Zubehör zurück, sofern das gesamte Material vollständig und unbeschädigt ist.

Rücktritt
Bei einem Rücktritt vom Verleihgeschäft werden folgende Kosten vom vereinbarten Gesamtpreis fällig:
4 bis1 Tag vor dem Verleihtermin 75%
am Tag des Leihtermins 100%
„Schlechtes“ Wetter rechtfertigt keinen Ausfall. Schlechte Qualität der Sichtweiten im See, oder abgebrochene und nicht durchgeführte Tauchgänge führen nicht wieder zur automatischen Auszahlung des Verleihpreises

Haftung des Ausleihers
Für Schäden am ausgeliehenen Material haftet der Ausleiher. Bei Verlusten von Equipment haftet der Ausleiher etwaiger Schaden wird ihm in Rechnung gestellt Für Schäden an Personen und Eigentum Dritter, die zum Beispiel durch die Verwendung von Material des Verleihers oder anderweitig durch den Ausleiher verursacht werden, haftet der Ausleiher. Eine Versicherung hierfür seitens des Verleihers besteht nicht – insofern ist dem Ausleiher anzuraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Dinge deckt. Der Leiher hat sich zu vergewissern, dass die zu Leihende Ausrüstung intakt und in funktionsfähigem Zustand ist. Späterer Reklamation wird nicht stattgegeben

Die Haftung des Verleihers
beschränkt sich auf das Vorhandensein von einsatzbereitem Material zum Zeitpunkt der Materialübergabe an den Ausleiher. Sollte Material zum Zeitpunkt der Übergabe unvollständig oder nicht einsatzbereit sein, so ist die Haftung des Ausleihers auf den vereinbarten Ausleihpreis begrenzt. Darüber hinaus haftet der Verleiher nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Dem Ausleiher obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen.

Rückgabe von Leihausrüstung oder Equipment
Die Rückgabe der Ausrüstung muss und sollte zu dem vereinbarten Termin erfolgen und persönlich beim Tauch-Service Ullmann abgegeben werden.
Die Verlängerung der Leihzeit kann auch telefonisch mit uns abgesprochen werden. Es werden dann die üblichen Tagespreise veranschlagt. Eine verspätete Abgabe ist in jedem Fall mit dem Tauch Service Ullmann abzusprechen
Bei der Rückgabe muss die Ausrüstung gesäubert und mit Frischwasser gereinigt sein.
Bei starker Verunreinigung wie Schlamm, Sand, Salz und auch Grasreste im Anzug kann der Tauch-Service Ullmann eine zusätzliche Reinigungspauschale von 10,00 € berechnen.
Bei Pressluftflaschen sollte darauf geachtet werden, dass der zulässige Fülldruck nicht überschritten wird; sie nur mit geeigneter gefilterter Druckluft nach DIN EN 12 021 gefüllt und mit mind. 20 bar Restdruck zurückgebracht werden. Leere Flaschen
( 0 bar Restdruck ) werden von uns visuell innerlich inspiziert und mit zusätzlicher Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Weiden / Opf.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gilt das BGB.